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Cottbus, 14. Dezember 2015 / Jürgen Herbert

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Dr. Weßlau, lieber Dirk,

mich hat ein Schreiben von Dir erreicht, in dem Du Ziele Deiner Liste oder auch (Deiner Listen?) formulierst. Denn die Liste Nr. 1 „Zahnärzte im Ruhestand Brandenburg“, Liste Nr. 7 „MKG-Chirurgen Brandenburg“ und Liste Nr. 5 „Gemeinsam Praktizierende Zahnärzte Brandenburg“ sind ja wohl unzweifelhaft der ehemaligen, von Dir geführten, brandenburgischen Berufsausübungsgemeinschaft Weßlau, Seedorf und Kollegen zuzuordnen.

Ich möchte zu einzelnen Punkten Stellung nehmen, weil hier doch leicht Missverständnisse entstehen können.

Du selbst gehörst ja der Kammerversammlung bereits seit 1. Oktober 2003 an und solltest eigentlich über die Entwicklung informiert sein, denn schließlich machst Du nicht erst seit vier Jahren Berufspolitik.

Zum demografischen Wandel:

Der demografische Wandel beschäftigt die Landeszahnärztekammer seit ihrer Gründung und es gibt weit entwickelte Konzepte, wie man dieses Abfedern kann. Vielleicht liest Du noch mal die Wahlrundschreiben vom letzten Mal oder auch die Veröffentlichungen des Verbandes Niedergelassener Zahnärzte Land Brandenburg e. V. Nr. 3 und 4 aus dem Jahr 2012. Dies ist nach wie vor der aktuelle Sachstand. Im Gegensatz zu Dir glauben wir kein Allheilmittel gefunden zu haben – so bitter diese Erkenntnis für den Einzelnen auch sein mag. Die Aufnahme in eine riesengroße ÜBAG mit vielen ausländischen Assistenten erscheint mir persönlich nicht so unbedingt der gangbare Weg.

Übrigens, ich hoffe, dass sich Deine Meinung bezüglicher MVZs nicht nur auf die Fremdkapitalisierung bezieht. Wir werden Dich an Deinen Worten messen. Frau Dr. Seedorf klingt da schon etwas anders...

Zur Straffung der Finanzen

Es ist richtig, dass wir 2013 eine Beitragserhöhung beschlossen haben. Die Gründe sind damals breit kommuniziert worden, es war die erste Beitragserhöhung nach 15 Jahren. Sie war vor allem auch notwendig geworden, um die Rücklagen der Landeszahnärztekammer Brandenburg wieder auf einen von der Aufsicht geforderten Stand zu bringen. Deswegen die große Zuführung zur Rücklage im Jahr 2014. Ebenso ist es richtig, dass wir die Reise- und Sitzungskostenordnung für alle (also auch für Dich) geändert haben. Wir sind jetzt bei einer pauschalen Sitzungskostenvergütung von 50,00 Euro pro Stunde. Maximal können pro Tag 600,00 Euro erreicht werden. Damit liegen wir immer noch weiter unter den Sätzen von BZÄK und KZBV oder auch anderen Kammern. Übrigens haben wir auch in Verband eine Beitragserhöhung um 25 % beschlossen, die Aufgaben werden eben nicht weniger.

Die Verlegung des Kammersitzes von Cottbus nach Potsdam – wie von Dir angeregt – hätte auf den ersten Blick ja eine Einsparung von 116.000,00 Euro pro Jahr zur Folge. Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass praktisch keiner der Mitarbeiter nach Potsdam wechseln würde. In Cottbus sind etliche, auch bundesweite, Verwaltungen angesiedelt, z. B. die Knappschaft, bei denen die Mitarbeiter sofort unterkommen könnten. In Potsdam (Landeshauptstadt/Speckgürtel) dürften die Lohnkosten bei Neueinstellungen durchaus um 30 % höher liegen. Das würde bei den aktuellen Lohnkosten, zu Mehrausgaben von ca. 260.000,00 Euro führen. So wird aus einem plus schnell ein minus, ev. Abfindungen noch gar nicht mitgerechnet. Die Landesärztekammer hat gerade eine Kopfstelle in Potsdam errichtet und auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung könnte Dir ein Lied davon singen wie schwer es ist adäquates Personal zu finden.

Rainer Linke hat auch keine Büros frei, denn zusätzlich kommen noch die Mitarbeiter der Prüfstelle dazu und die Patientenberatungsstelle braucht auch Platz. Übrigens sind 12,87 VBE in der LZKLB 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der KZV dürfte es ähnlich sein.

Zumindest Dein Vater hat dieser „beiläufigen“ Satzungsänderung nach eben genau dieser ausführlichen Diskussion 2002 zugestimmt.

Zum Philipp-Pfaff-Institut:

Das Philipp-Pfaff-Institut kommt seit einigen Jahren ohne Zuschüsse der Landeszahnärztekammer Brandenburg aus. Wir können da also auch nichts einsparen.

Die regionale Fortbildung läuft weitgehend kostendeckend. Abgesagte Kurse kosten nämlich kein Geld. Diese regionale Fortbildung wollen wir unbedingt im Lande erhalten. Und den Fortbildungsausschuss sollte eine Kammer vielleicht doch nicht abschaffen......

Zum Notdienst:

Auch beim Notdienst scheint die aktuelle Diskussion in den letzten vier Jahren an Dir vorbei gegangen zu sein. Allerdings hast Du, soweit ich weiß, der gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung von Kammer und KZV zugestimmt. Dort haben wir ausgeführt, dass wir die Notdienstkreise nach dem Prinzip 60 / 60 – maximal 60 km Anfahrtsweg für den Patienten – mindestens 60 Zahnärzte – umgestalten wollen. Im Gegensatz zu Dir wollen wir dies nicht grundsätzlich und zentral organisieren, sondern die Gestaltungsmöglichkeiten in den Regionen belassen. Freiwilligkeit ist Trumpf.

Beim Aufbau der Zusammenarbeit mit Berlin kann ich Dir nur viel Glück wünschen, der Notdienst ist dort völlig anders organisiert.

Die Bezirksstellen:

Die Bezirksstellenstruktur mag etwas kleinteilig sein. Sie bietet aber eine gewachsene kollegiale Struktur und einen engen Kontakt von Vorständen der KZV und Kammer zu den Kollegen. Wir würden sie gern so erhalten.

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg gehört zu den kleineren Kammern in Deutschland. Die Beträge für niedergelassene Zahnärzte bewegen sich im unteren Viertel, was an sich schon bemerkenswert ist, weil die Aufgaben die gleichen sind.

Lieber Dirk, bei Deinen Vorschlägen habe ich das Gefühl, dass es Dir auf eine Schwächung von KZV und Kammer ankommt. Sowohl die Kammer als auch die KZV sind aber für Einhaltung der Spielregeln unter den Kollegen zuständig.

Es mag ja sein, dass Dir dies missfällt.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Jürgen Herbert

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